Reform der Rundfunkgebühren
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Reform der Rundfunkgebühren in Deutschland geeinigt. Die GEZ soll abgeschafft und künftig ein Beitrag pro Haushalt über die Steuer eingezogen werden.
Ab 2013 soll die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ausgedient haben. Auch die Kontrolleure dieser Einrichtung werden sich nach einem neuen Job umsehen müssen. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland soll ab 2013 über eine so genannte Haushaltsabgabe erfolgen, die mit den Steuern erhoben wird. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Mittwoch (9. Juni 2010) geeinigt. Ab 2013 wird also jeder Haushalt und jede Betriebsstätte pauschal zur Kasse gebeten. Dabei wird es keine Rolle mehr spielen, wie viele Radio- und Fernsehgeräte, Computer und Handys in dem jeweiligen Haushalt vorhanden sind. Höher als die bisherigen 17,98 Euro pro Monat soll die Abgabe allerdings nicht ausfallen. Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zeigten sich mit dem Entwurf zufrieden. Er führe zu einer gerechten und zukunftssicheren Finanzierung der einzelnen Sender, hieß es.
Weil die Abgabe pro Haushalt alle Geräte erfassen soll, dürfte auch die Diskussion um berufliche genutzte Computer im Arbeitszimmer vom Tisch sein. Nach der jetzigen Regelung unterliegt ein PC der Rundfunkgebührenpflicht, weil sich damit das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender über das Internet oder DVB nutzen lässt. Vor allem Betriebe hatten gegen diese Regelung geklagt und damit unterschiedliche Urteile bei den Gerichten hervorgerufen.
Immer wieder wurde auch eine Rundfunkgebührenpflicht für Handys und Smartphones ins Spiel gebracht, da auch mit diesen Geräten eine Nutzung des Programmangebots der Öffentlich-Rechtlichen über das Internet möglich ist.
Die Haushaltsabgabe ab 2013 soll all diese Geräte pauschal erfassen und abdecken.
Deutschland ist übrigens nicht das einzige europäische Land mit einer Rundfunkgebührenpflicht. Auch bei unseren Nachbarn wird für Empfangsmöglichkeiten zur Kasse gebeten. In Großbritannien und Dänemark wird die Rundfunkgebühr durch die öffentlich-rechtlichen Sender selbst erhoben, in Spanien, Portugal, Luxemburg, Belgien und Luxemburg erfolgt der Einzug über die Steuern. In Frankreich werden die Rundfunkgebühren über die so genannte Wohnabgabe eingezogen, Griechenland und Zypern kassieren über die Stromrechnung. Lediglich in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Gesellschaften mit dem Einzug der Rundfunkgebühren beauftragt. In wieder anderen europäischen Ländern werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender steuerfinanziert.