Anwälte mahnen eBay-Verkäufer ab

Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010

Rechtsanwälte haben offenbar eine neue Einnahmequelle entdeckt. Sie durchforsten eBay-Angebote und verschicken bei Unstimmigkeiten in den Angeboten Abmahnungen.

Dabei haben es die Anwälte insbesondere auf die Widerrufsbelehrung abgesehen. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen, kann eine Abmahnung drohen. Betroffen sind allerdings nicht nur Händler. Auch private Anbieter, die in einem Monat viele Artikel verkaufen, können als gewerblich eingestuft werden. Nach der Meinung vieler Gerichte ist das bereits bei 30 Verkäufen im Monat der Fall. Fehlt dann die Widerrufsbelehrung im Angebot, kann eine Abmahnung durch einen Anwalt ins Haus flattern. Und das kann richtig teuer werden, wie ein Bericht des Onlinemagazins sueddeutsche.de zeigt. Demnach tätigte eine Karlsruher Firma bei eBay 800 Testkäufe bei Hobby-Händlern. Anschließend ließ das Unternehmen Abmahnungen mit einem Gebührenbescheid von jeweils 555 Euro verschicken. Mit einem einzigen Serienbrief wären auf diese Weise 444.000 Euro Gewinn zusammengekommen.
Wer gewerblich handelt oder privat viel verkauft, sollte auf jeden Fall die neue gesetzliche Widerrufsbelehrung verwenden, die seit dem 11. Juni 2010 gilt. Möchte man sich nicht selber mit AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung herumplagen, bietet sich anwaltliche Unterstützung an. Inzwischen gibt es Online-Juristen, die diese Dokumente für weniger als 20 Euro im Monat zur Einbindung auf der eigenen Internetseite bereithalten. Der Vorteil: Die Texte werden auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten und sind stets aktuell. So kann man sich wohl am besten vor abmahnwütige Anwälte und Firmen schützen.

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