Streit um Street View geht weiter
Trotz wachsender Kritik will Google seinen Dienst Street View ab November auch in Deutschland anbieten. Die Zahl der Widersprüche steigt und selbst die EU fordert nun längere Fristen.
Derzeit können Hausbesitzer innerhalb einer Frist von vier Wochen gegen die Veröffentlichung von Fotos widersprechen, die ihr Haus oder Teile davon zeigen. Google hat sich bereit erklärt, die entsprechenden Bereiche in Street View unkenntlich zu machen. Die Widerspruchsfrist von vier Wochen reiche allerdings nicht aus, betonte nun EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding. In der Bild-Zeitung ermahnte Reding Google, die europäischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und Hausbesitzern eine sechswöchige Widerspruchsfrist einzuräumen. Zudem betonte Reding, dass jeder EU-Bürger ein Widerspruchsrecht gegenüber Google habe.
Auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle geht gegen Street View vor. Er werde alle Möglichkeiten nutzen, die Veröffentlichung von Aufnahmen seiner Wohnung im Internet zu verhindern, sagte Westerwelle der „Bild am Sonntag“.
Auf die Schwächen im deutschen Datenschutz wies hingegen Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar in der „Süddeutschen Zeitung“ hin. Sollte Google bei Street View den Datenschutz nicht einhalten, habe er wenig in der Hand. Es sei bei der jetzigen Rechtslage schwierig, einen Bußgeldbescheid gegen Google durchzusetzen, so Caspar weiter.
Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ sollen bei Google inzwischen Widersprüche im fünfstelligen Bereich gegen die Veröffentlichung von Häusern bei Street View eingegangen sein.